Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit der Sicherheitsfabrik, die von Privat und Geschäftskunden getätigt werden. Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Rechnungsadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Dienstleistung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können
Copyright & Verschwiegenheitsklausel
Alle vom Dozenten erstellten Präsentationen, Handouts und/oder Lehrgangsunterlagen, die Bestandteil des Lehrganges sind, dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Dozenten nicht vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Weitergabe verwendet werden. Alle Rechte bleiben dem Dozenten vorbehalten. Gemäß §165 Abs. 1-3 GWB möchte ich hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Angebotspreise und erstellten Konzepte/Präsentationen/Ausführungen unter keinen Umständen öffentlich oder an andere Wettbewerber bekannt gegeben werden dürfen. Dies beinhaltet u.a. die Veröffentlichung / Bekanntgabe auf Online-Plattformen wie TED oder auch Nachprüfungsverfahren von Vergabekammern. Bei unseren Kalkulationen sowie Konzepten handelt es sich um Betriebsgeheimnisse und die Bekanntgabe würde aufgrund der hohen Vergleichbarkeit in der Sicherheitsdienstbranche zu einem Nachteil für die Sicherheitsfabrik in anderen, zukünftigen Angeboten führen.
Lieferung/Leistung
Die Lieferung/Leistung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von Deutschland. Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Sicherheitsfabrik ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von der Sicherheitsfabrik unverzüglich erstattet. Die Sicherheitsfabrik kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Vertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von der Sicherheitsfabrik unverzüglich erstattet.
Reisespesenpauschale
Reisekosten werden in Form einer Reisespesenpauschel in höhe von 20% des Nettogesamtpreises in Rechnung gestellt. Eine Reisekostenpauschale ist bei einer vor Ort Tätigkeit von min. 2 zusammenhängenden Tagen und/oder ab einer Strecke von 50 Kilometern, einfache Strecke von unsere Geschäftsadresse, nötig. Fahr-, Pausen- und sonstige Wartezeiten werden nicht vergütet. Für Fahrten zum Auftraggeber werden 0,65 Euro je gefahrener Kilometer in Rechnung gestellt. Die ersten 50 Kilometern sind im Tagessatz einbezogen.
Zuschläge für Samstags-, Sonn- und Feiertagesarbeit, kurzfristige Beauftragung
Für Tätigkeiten am einem Samstag wird ein Aufschlag von 25% auf den Nettotagessatz, an einem Sonn- und/oder Feiertagesarbeit wir ein Aufschlag von 50% auf den Nettotagessatz berechnet. Für eine Beauftragung mit einer Vorlaufzeit von unter 2 Werkstagen (48 Stunden) wird ein Aufschlag von 5% auf den Nettotagessatz fällig.
Stornierungsbedingungen
Stornierungen von Buchungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich oder per Mail bei uns eingehen. Bis zwei Wochen vor der Buchung ist die Stornierung kostenfrei. Bei einer Stornierung bis eine Woche vor dem gebuchten Termin stellen wir 50% der Auftragnehmervergütung/Honorar für die gesamte Buchung in Rechnung. Bei einer Stornierung weniger als eine Woche vor dem gebuchten Termin stellen wir 75% der Auftragnehmervergütung/Honorar für die gesamte Buchung in Rechnung. Bei Nichtabnahme der Dienstleistung ohne Vorlage einer schriftliche Stornierung oder bei Lehrgangs- und/oder Seminarabbruch werden 100% des bestätigten Auftragnehmervergütung/Honorar in Rechnung gestellt.
Zahlung
Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung mittels Rechnung. Zahlungsziel ist 10 Tage nach Rechnungseingang. Zahlungsverzug
Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist Sicherheitsfabrik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Sicherheitsfabrik ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Sicherheitsfabrik berechtigt, diesen geltend zu machen.
Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sicherheitsfabrik nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel der Dienstleistung verursachte Schäden haftet Sicherheitsfabrik nicht.
Unabhängig von einem Verschulden der Sicherheitsfabrik bleibt eine Haftung der Sicherheitsfabrik bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt.
Streitbeilegung
Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz): Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.